Alles anzeigenHallo Salito, diese Lücke wurde Hochrichterlich leider geschlossen...Folgen wir dennoch der aktuellen Argumentation des Staates:
Im Dezember 2021 wird durch ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes bestätigt, der PCR Test als Nachweis für den Genesenenstatus ist unantastbar, da “im Sinne einer Legaldefinition die Voraussetzungen eines Genesenenausweis klar und rechtssicher” geregelt sind; daher bestehe kein Handlungsspielraum, den § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in seinem Wortlaut anders auszulegen. Weiterhin heißt es: “Zudem geht der Verordnungsgeber ausweislich der Verordnungsbegründung (vgl. BR-Drs 347/21 S. 13) ausdrücklich davon aus, dass der Nachweis einer durchstandenen Infektion nur durch einen PCR-Test zu Genüge geführt werden kann und ein Antikörpertests nicht ausreicht, um als genesene Person mit gewissen Privilegierungen zu gelten. Das Nachweisverfahren hat der Verordnungsgeber somit bewusst, wie in der Vorschrift formuliert, festgelegt, sodass § 2 Nr. 5 SchAusnahmV auch unter Beachtung von Sinn und Zweck der Verordnung seinem Wortlaut entsprechend auszulegen ist.”
Aktuelles - EdV (evidenzdervernunft.solutions)
Grüße BB
Hallo Bärenburger,
ich weiß das für den Status Genesen ein positiver pcr Befund nötig ist. Ich möchte quasi an die Vernunft appellieren, ansonsten brauche ich nicht mehr auf die Arbeit zu fahren. Seit Donnerstag gilt bei uns 2G+ für alle Besprechungen und ich fahre üblicherweise 1-2x die Woche in die Firma.