Mehr als ein Jahr nach Impfstart gegen das Coronavirus ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden bisher bei vier Menschen in Bayern anerkannt worden. Drei weitere Anträge seien abgelehnt, zwei zurückgenommen worden. 263 Anträge würden noch bearbeitet (Stichtag: 17. Januar)
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Ein Impfschaden ist laut Infektionsschutzgesetz „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ (§2). „Ein zufälliger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer Erkrankung reicht nicht aus“, erklärt ZBFS-Sprecher Benjamin Vrban.
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Ob eine Reaktion tatsächlich eine Folge der Impfung ist, könnten nur Studien beweisen. „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe.“
Moin,
hieran sieht man, wie perfide das System handelt. Es werden berechtigte Ansprüche einfach mit dem Hinweis auf die fehlende Beweisbarkeit durch "Studien" abgeblockt, aber genau diese Studien durch diese Verantwortlichen blockiert
Ich könnte nur noch
Daher heißt es klar für mich: Selbst, wenn die mir einen Zettel hinlegen würden, auf dem die Haftung des Staates zugesichert wird, würde ich mich nie und nimmer impfen lassen. Da ist ja benutztes Klopapier erheblich wertiger. Mir tun die Menschen leid, die ihre Gesundheit für Versprechen welcher Art auch immer aufs Spiel setzen
Grüße
Goldhut